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Für welche Kraftfahrzeuge gilt innerorts die freie Fahrstreifenwahl?
Antwort: Für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Innerorts gilt die freie Fahrstreifenwahl grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. Das bedeutet, dass Fahrer solcher Fahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften selbst entscheiden dürfen, welchen Fahrstreifen sie benutzen, sofern keine Verkehrszeichen oder Markierungen etwas anderes vorschreiben. Ab 3,5 Tonnen gelten oft besondere Regelungen, zum Beispiel aufgrund von Einschränkungen für Lkw, die den Verkehrsfluss oder die Sicherheit beeinflussen. Diese Regel dient dazu, den Verkehr innerorts zu erleichtern und eine flüssige Fahrweise zu ermöglichen.
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